Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters
Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu der Veranstaltung akzeptiert die betreffende Person die Anwendbarkeit der Festival4Family AGB.
Allgemeine Bestimmungen
- Ticketkauf
Tickets für das Festival4Family sind ausschließlich über die offiziell benannten Vorverkaufsstellen und Online-Plattformen erhältlich. Es gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Ticketanbieter. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei auffälligen Bestellmengen – insbesondere bei Überschreitung einer möglichen Begrenzung – einzelne Bestellungen zu stornieren.
- Einlassregelungen für Kinder und Jugendliche
Kinder unter 16 Jahren dürfen das Festivalgelände nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person betreten. Jugendliche ab 16 Jahren können bestimmte Programmbereiche eigenständig besuchen, sofern sie eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten mitführen. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
- Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), und auch dann nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diese Haftungsregelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter sowie sonstige Erfüllungsgehilfen.
- Definition Festivalgelände
Das „Festivalgelände“ umfasst alle öffentlich zugänglichen Flächen und Veranstaltungsbereiche, die zum Festival4Family gehören.
- Teilnahme an Aktivitäten
Die Teilnahme an Mitmachaktionen, Bühnenprogrammen und weiteren Angeboten erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern bzw. Aufsichtspersonen sind für die Betreuung der Kinder selbst verantwortlich.
- Einlass und Wiederzutritt
Beim erstmaligen Betreten des Geländes wird das Ticket entwertet. Ein Wiedereinlass ist nur mit einem Festival-Stempel möglich. Ohne gültigen Nachweis kann der Zutritt verweigert werden.
- Sicherheitskontrollen
Am Eingang erfolgen Sicherheits- und Taschenkontrollen. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn Besucher verbotene Gegenstände mitführen (siehe Hausordnung). Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten.
- Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Das Mitbringen von professionellem Audio- und Videoequipment sowie Kameras mit Wechselobjektiven ist nicht gestattet. Erlaubt sind einfache Digitalkameras und Mobiltelefone mit Kamerafunktion. Zuwiderhandlungen können zum Verweis vom Gelände führen.
- Einwilligung in Aufzeichnungen
Mit dem Betreten des Festivalgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen, auf denen er zu sehen oder zu hören ist, im Rahmen der Veranstaltungsdokumentation verwendet und in verschiedenen Medien veröffentlicht werden dürfen – auch unentgeltlich.
- Ausschluss von der Veranstaltung
Personen, die auf dem Gelände andere gefährden, gegen Gesetze verstoßen oder die Hausordnung missachten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
- Gesundheit und Lautstärke
Besuchern wird empfohlen, insbesondere in der Nähe von Lautsprechern Gehörschutz zu tragen. Für gesundheitliche Schäden haftet der Veranstalter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Rücknahme und Umtausch von Tickets
Ein Umtausch oder die Rückgabe bereits erworbener Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn zwingende gesetzliche Vorschriften eine Rückabwicklung des Kaufs erfordern. Das Risiko, die Veranstaltung aufgrund persönlicher Umstände – wie etwa Krankheit, Verlust oder Beschädigung der Tickets – nicht besuchen zu können, liegt beim Käufer. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatz gegenüber dem Veranstalter.
- Umgang mit Tickets
Nach Entwertung ist das Ticket nicht übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf sowie eine Nutzung zu Werbe- oder Gewinnspielzwecken ohne Zustimmung des Veranstalters sind untersagt. Bei Verstößen kann das Ticket entschädigungslos eingezogen werden.
- Anreise und Parken
Die Anreise erfolgt auf eigene Verantwortung. Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Das Parken geschieht auf eigene Gefahr. Wildes Parken wird geahndet.
- Programmänderungen
Das Festivalprogramm kann sich kurzfristig ändern. Ein Anspruch auf bestimmte Programmpunkte besteht nicht. Sollte ein Teilbereich des Geländes aufgrund behördlicher Auflagen oder Sicherheitsgründen geschlossen werden, ergibt sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung.
- Absage oder Abbruch der Veranstaltung
Bei höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen kann das Festival ganz oder teilweise abgesagt oder unterbrochen werden. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatz.
- Sperrung und Räumung
Der Veranstalter kann einzelne Bereiche des Festivalgeländes räumen oder sperren, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Besucher haben den entsprechenden Anweisungen unverzüglich Folge zu leisten.
- Witterungseinflüsse
Das Festival findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Bei wetterbedingter Gefährdung kann der Veranstalter die Veranstaltung unterbrechen oder absagen (siehe Ziffer 16).
- Kommunikation und Hinweise
Aktuelle Informationen, kurzfristige Änderungen und wichtige Hinweise werden auf der offiziellen Website (www.festival4family.de), über die Social Media Kanäle sowie über Aushänge vor Ort bekannt gegeben.
Hausordnung Festival4Family
1. Geltungsbereich
Mit Erwerb eines Tickets oder Betreten des Geländes akzeptiert der Besucher die Hausordnung.
- Anweisungen des Ordnungspersonals
Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
- Zutrittsberechtigung
Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte erlaubt.
- Kein Zutritt bei auffälligem Verhalten
Offensichtlich stark alkoholisierte oder auffällige Personen können vom Einlass ausgeschlossen werden.
- Verbotene und erlaubte Gegenstände
Folgende Gegenstände dürfen auf das Festivalgelände mitgebracht werden:
- Rucksack oder Tasche mit maximaler Größe von DIN A4 (297 x 210 mm mit einer Tiefe von höchstens 15 Zentimeter
- Ein Getränkebehälter mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1l (pro Haushalt), kein Glas und kein Alkohol
- Kinderwagen/Buggy/kleiner Bollerwagen (keine Fahrradanhänger)
- Kapselgehörschutz, Picknickdecke, Sonnenschutz, Babynahrung
Erlaubt sind:
- Mobiltelefone
- kleine Taschen (bis DIN A4)
- Portemonnaies, Schlüssel
- Kinderwagen
- Fluchtwege
Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten und dürfen nicht blockiert oder als Sitzplätze genutzt werden.
- Tiere
Das Mitbringen von Tieren auf das Festivalgelände ist nicht gestattet.
- Haftung / Verwahrung
Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung, außer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (siehe Abschnitt I, Ziffer 3).
- Abfallentsorgung
Abfälle sind in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.
- Jugendschutz
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Erziehungsberechtigte sind für die Einhaltung verantwortlich.
- Toiletten
Urinieren außerhalb der Toiletten ist verboten.
- Vandalismus
Mutwillige Beschädigungen von Einrichtungen oder Ausstattungen werden strafrechtlich verfolgt.
- Betreten verbotener Flächen
Das Erklettern oder Betreten von Bühnen, Technikbereichen, Bäumen, Zäunen o. Ä. ist untersagt.
- Unbefugter Zutritt
Personen ohne gültige Berechtigung, die sich auf dem Gelände aufhalten, machen sich strafbar (§§ 123, 265a StGB).
- Rücksichtnahme
Besucher sind angehalten, aufeinander Rücksicht zu nehmen – insbesondere im Hinblick auf Kinder, ältere Menschen und Personen mit Einschränkungen.
- Ausschluss bei Verstößen
Wer gegen diese Hausordnung verstößt, kann vom Festival ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
- Gefährdungsverbot
Jegliche Gefährdung anderer Besucher – sei es durch Verhalten, Gegenstände oder sonstige Umstände – ist untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss.